Aufenthaltstitel und Rechte für Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten

Die Handreichung Aufenthaltstitel und Rechte für Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten wurde im Rahmen des KOK-Projektes Flucht & Menschenhandel - Prävention, Sensibilisierung und Schutz veröffentlicht. Sie bietet Fachkräften und Interessierten eine stichpunktartige Orientierung hinsichtlich der Durchsetzung eines Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten. Thematisiert werden auch weitere Rechte, wie beispielsweise der Zugang zu Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern oder dem Asylbewerberleistungsgesetz und Möglichkeiten einer sicheren Unterbringung.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Einführung eines Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel unabhängig von einem Strafverfahren vor. Solange dieses wichtige Vorhaben nicht umgesetzt ist, müssen Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten i.d.R. einen der in dieser Handreichung beschriebenen Wege nutzen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Hierbei ist es wichtig, die besonderen Schutzmechanismen zu kennen, die für die Betroffenen gelten, um sie bestmöglich zu schützen und zu unterstützen. Es wird darge­legt, wie internationales und europäi­sches Recht in Deutschland umgesetzt wird. Konkret werden die Bedenk-und Stabilisierungsfrist, Aufenthalts­titel aufgrund einer Aussage im Straf­verfahren und Möglichkeiten der Erlangung eines Aufenthaltstitels durch das Asylverfahren erklärt. Es wird auf die Bedeutung der Identifizie­rung von besonderen Schutzbedarfen eingegangen, der Ablauf eines Asylver­fahrens skizziert und es wird darge­stellt, welche Unterstützung spezialisierte Fach­beratungsstellen für Betroffene von Menschenhandel bieten.

Die Handreichung soll ermu­tigen, sich mit Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel in Verbindung zu setzen und deren Exper­tise und Unterstützung im Sinne der Betroffen einzubeziehen.

Handreichung Aufenthaltstitel und Rechte für Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten

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