Formen der Ausbeutung

Menschenhandel und Ausbeutung sind sehr vielschichtige Phänomene und kommen in unterschiedlichsten Formen und Branchen vor. Kennzeichnend sind immer Elemente des Zwangs, der Täuschung, der Drohung etc. mit dem Ziel, eine oder mehrere Personen wirtschaftlich und/oder sexuell auszubeuten.

Zudem handelt es sich nicht um statische Phänomene. Die Strategien der Täter*innen, ihre eingesetzten Mittel und auch die Formen der Ausbeutung sowie die Bereiche, in denen Menschenhandel und Ausbeutung stattfinden, können sich stetig ändern.

Neben Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung sowie zur sexuellen Ausbeutung gibt es weitere, bislang in der Öffentlichkeit weniger bekannte Formen des Menschenhandels. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU) fasst folgende Ausbeutungsformen unter Menschenhandel: Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder erzwungene Dienstleistungen – einschließlich Betteltätigkeiten –, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft, die Ausnutzung strafbarer Handlungen und Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme.

Durch die Richtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese Handlungen als Menschenhandel unter Strafe zu stellen.

In  Deutschland geschah dies mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU Richtlinie 2011/36 im zweiten Halbjahr 2016, mit dem eine umfassende Reform der Straftatbestände zu Menschenhandel im Strafgesetzbuch auf den Weg gebracht wurde.
Demnach sind nun auch Ausnutzen strafbarer Handlungen, Ausnutzen von Bettelei und Menschenhandel zur Organentnahme als Formen der Ausbeutung ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden (siehe Rechtsgrundlagen National).

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