Flucht & Menschenhandel

Seit Mai 2016 führt der KOK das Projekt "Flucht & Menschenhandel - Prävention, Sensibilisierung und Schutz" durch, das über die Diakonie Deutschland von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert wird.

Ziele des Projekts sind: 

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Faktoren, die Ausbeutung und Menschenhandel begünstigen

Jede Person unabhängig von ihrer Nationalität kann von Menschenhandel betroffen sein. Jedoch sind einige Menschen vulnerabler und somit gefährdeter in ausbeuterische Situationen zu geraten. So sind Menschen, die vor Konflikten, Verfolgung oder Naturkatastrophen fliehen, aufgrund ihrer prekären Lage anfälliger Betroffene von Menschenhandel zu werden. Politische Umbruchprozesse, instabile staatliche Strukturen und Korruption, fehlende Grundsicherung und Perspektiven sowie Menschenrechtsverletzungen wirken auf die Lebensverhältnisse von Menschen ein und können Anlass zu Migration oder Flucht geben. Geflüchtete sind nach Einschätzung der Fachberatungsstellen, dem KOK Datenbericht und internationalen Studien aufgrund ihrer prekären Situation, besonders gefährdet ausgebeutet zu werden. Oftmals erleben sie bereits im Herkunftsland, aber auch auf der Flucht und im Zielland schwere Gewalt und Ausbeutung.

Die restriktive Asylpolitik, die verstärkte Überwachung von Außengrenzen und Abkommen mit Drittstaaten, die nachweislich Menschenrechte missachten, führen dazu, dass für viele Menschen keine legalen Fluchtwege bestehen und sie sich auf immer gefährlichere Fluchtrouten begeben müssen. In Deutschland angekommen, ist der Zugang zum Arbeitsmarkt und Sozialsystem für Geflüchtete zunächst eingeschränkt. Menschenhändler*innen nutzen diese Notlagen aus und täuschen, oder werben mit falschen Versprechungen. Gerade Menschen, die sich nach dem Grenzübertritt irregulär, also ohne legalen Aufenthaltstitel, im Zielland aufhalten, einen unsicheren Aufenthaltsstatus oder keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, finden sich in Situationen wieder, die sie leichter zu Betroffenen von Ausbeutung und Menschenhandel werden lassen.

Für Frauen liegen häufig zusätzliche spezifische Benachteiligungen oder Bedrohungen vor, wie

  • schlechter/kein Zugang zu Bildung und Erwerbsarbeit
  • häusliche und sexualisierte Gewalt
  • FGM_C oder Zwangsverheiratung
  • (sexuelle) Ausbeutung

Hintergrundinformationen

Schleuser*innen ermöglichen Migrant*innen das irreguläre Überqueren nationaler Grenzen und profitieren von diesem Grenzübertritt. Auch hier wird mitunter Täuschung und Gewalt angewandt. Der Unterschied zum Menschenhandel ist jedoch der, dass Profit aus dem Grenzübertritt und nicht – wie beim Menschenhandel – aus der Ausbeutung der Person durch eine Tätigkeit geschlagen wird. Es ist allerdings möglich, dass beide Straftaten ineinander übergehen und eine Person nach einer Schleusung von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen ist.

Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet Deutschland, im Asylsystem besonders schutzbedürftige Personen systematisch zu identifizieren und entsprechend zu handeln. Laut Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie zählen zu den Geflüchteten mit besonderem Schutzbedarf Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Personen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, LGBTIQA+, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Erkrankungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.

Nach Artikel 11 der Menschenhandelsrichtlinie (RiLi 2011/36/EU) haben Betroffene von Menschenhandel unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ein Recht auf Unterstützung durch die Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen zu Rechten von Betroffenen von Menschenhandel >> Opferrechte

Aktuelles zu Flucht & Menschenhandel

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KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
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10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

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