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Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen

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Am 18. Januar hat der Bundestag das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen, wodurch Abschiebungen vereinfacht werden sollen. Im Vorfeld gab es massive Kritik an dem Gesetz durch NGOs wie Amnesty International oder PRO ASYL.

Durch das Gesetz werden bspw. die Durchsuchungsbefugnisse der Polizei ausgeweitet, so kann sie nun fast alle Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft durchsuchen. Auch haben Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr und die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von 10 auf 28 Tage verlängert. Ferner müssen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden, sofern keine Kinder unter zwölf Jahren mitbetroffen sind. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen „grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen“ werden. Ausnahmen gibt es bei minderjährigen Gefährder*innen oder Jugendstraftäter*innen. Betroffene in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam haben ein Recht auf eine Pflichtverteidigung.

Außerdem werden Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat am 17. Januar betont, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar sei, dies zweifeln Seenotrettungsorganisationen allerdings an.

Ziel des Gesetzes ist es, u.a. Bund, Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden zu entlasten. Dies wird das Gesetz jedoch nicht leisten. Laut Innenministerium werden lediglich rund 600 Personen pro Jahr mehr abgeschoben, dies wird bestehende Probleme der Kommunen nicht lösen. Verschärfungen im Bereich Abschiebungen in den letzten Jahren haben nicht zu mehr Abschiebungen geführt. Um eine Verbesserung der schwierigen Lage der Kommunen zu erreichen, sollte sich daher eher auf den Ausbau der Infrastruktur in den Kommunen konzentriert werden.

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