Menschenhandel und Datenerhebung

Die Datenlage zu Menschenhandel ist sehr lückenhaft. Für Deutschland werden die einzig zuverlässigen Zahlen durch ein jährlich erscheinendes Bundeslagebild Menschenhandel des BKA bereitgestellt, das jedoch lediglich die polizeilich abgeschlossenen Ermittlungsverfahren erfasst. Die Aussagekraft des Lagebildes ist daher begrenzt. Fachleute und auch das BKA selbst gehen von einem großen Dunkelfeld aus. Erfahrungen der Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel (FBS) belegen, dass Betroffene häufig keine Aussage bei der Polizei machen. In Fällen, in denen die Ausbeutung nicht in Deutschland stattfand, ist es zudem unwahrscheinlich, dass zu Ermittlungsverfahren kommt. Hinzu kommen Fälle von Menschenhandel, die gar nicht als solche identifiziert werden und so auch nicht in Statistiken auftauchen.

Datenlage zum Ausmaß des Menschenhandels

Die Datenlage zum Ausmaß des Menschenhandels ist sehr lückenhaft, sowohl in Deutschland als auch international. Die Situationseinschätzung internationaler Organisationen variiert stark, je nachdem, wie weit oder eng die Definition von „Menschenhandel“ gehandhabt wird. Beispielsweise gibt die International Labour Organisation (ILO) eine gemeinsame Schätzung mit der International Organisation for Migration (IOM) und der Walk Free Foundation über „moderne Sklaverei“ weltweit heraus.

Ausführliche Erläuterungen zu den unterschiedlichen Erhebungen in Deutschland und international finden sich unter Daten / Zahlen/ Fakten.

Datenerhebung des KOK

Um ein umfassenderes Bild der Situation in Deutschland zu erhalten, das nicht nur reine Zahlen abbildet, sondern auch Informationen zur tatsächlichen Durchsetzung der Rechte der Betroffenen bietet und die Arbeit der FBS verdeutlicht, hat der KOK gemeinsam mit seinen Fachberatungsstellen ein Datentool entwickelt. Auf Grundlage von Daten der FBS sollen statistische Erhebungen ergänzt, die zivilgesellschaftliche Arbeit mit Betroffenen von Menschenhandel dokumentiert und eine Bewertung der Maßnahmen gegen Menschenhandel und zum Schutz der Betroffenen aus menschenrechtlicher Perspektive ermöglicht werden.

Das KOK-Datentool

In einem mehrjährigen Prozess haben der KOK und die in ihm vereinten Fachberatungsstellen (FBS) gemeinsam Mittel und Zweck des Datentools sowie die Art der durch dieses Softwareprogramm verarbeiteten personenbezogenen Daten festgelegt. Nach Artikel 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind der KOK und die FBS gemeinsam für die Verarbeitung der erhobenen Daten verantwortlich. Für die gemeinsame Nutzung des Datentools gibt es eine Vereinbarung, die die jeweiligen Rechte und Pflichten zwischen KOK und den teilnehmenden Mitgliedsorganisationen beschreibt. Die Unterzeichnung durch beide Parteien ist Voraussetzung für die Nutzung des KOK-Datentools. Ziel der Datenerhebung ist es aufzuzeigen, inwiefern Betroffene von Menschenhandel Zugang zu ihren Rechten haben und diese durchsetzen können. Die Datenerfassung soll Aufschluss über die Hürden bei der Unterstützung und Durchsetzung der Rechtsansprüche der Betroffenen geben sowie bestehende gute Praxis abbilden. Das Datenmaterial dient der Erstellung von Berichten, die die Sicht der Praxis bzw. der FBS darstellen und Forderungen und Empfehlungen des Vereins bekräftigen und weiterentwickeln. Die eigens entwickelte, webbasierte Software ermöglicht es dem KOK und seinen Mitgliedsorganisationen, Daten zu den von ihnen betreuten Fällen von Menschenhandel zu sammeln, für die politische Arbeit sichtbar zu machen und zu bewerten.

Datenschutzrechtliche und technische Rahmenbedingungen

Der KOK ist der Inhaber der Rechte der Software des KOK-Datentools und stellt den spezialisierten Fachberatungsstellen die notwendigen Nutzungsrechte zur Verfügung. Das Hosting der Datenbank und der Anwendungssoftware erfolgt bei einer Firma, deren Server in Deutschland betrieben wird und mit besonders hohen Sicherheitskonzepten ausgestattet ist. Für die Administration, die Pflege und die Entwicklung der Software kooperiert der KOK seit 2017 mit einem Unternehmen für Softwareentwicklung.

Die Prinzipien des umfassenden Datenschutzes werden in der Anwendung des KOK-Datentools nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vollumfänglich gewährleistet. Die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet; auch die Verpflichtung auf das Datengeheimnis, gerade im Hinblick auf die besonderen Verpflichtungen von Berufsgeheimnisträger*innen nach § 203 StGB, ist umfassend. Die erhobenen Daten lassen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf einzelne Personen zu.

Die FBS pflegen nur nach Zustimmung der Klient*innen deren Falldaten pseudonymisiert ein. Statt des Namens der Person oder des Aktenzeichens wird ein eigens zu generierender Code, bestehend aus einer Buchstaben- und/oder Zahlenkombination verwendet. Die Verschlüsselung ist unabdingbar, da es sich auch um personenbezogene sowie um spezielle Kategorien personenbezogener Daten handelt, die besonders sorgsam und unbedingt nicht-rückverfolgbar zu verarbeiten sind. Durch die Struktur des KOK-Datentools ist sichergestellt, dass nur solche Daten verarbeitet werden, die für den Zweck der Verarbeitung unbedingt erforderlich sind.

Es ist den FBS freigestellt, Fälle für die statistische Erfassung lediglich im KOK-Datentool anzulegen, ohne weitere Informationen zu speichern bzw. im KOK-Datentool lediglich zu vermerken, wenn ein*e Klient*in nicht mit der statistischen Erfassung seiner*ihrer Daten für den KOK einverstanden ist.

 


KOK-Datenberichte

Im Herbst 2020 veröffentlichte der KOK seinen ersten Bericht Datenerhebung zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland. Seitdem veröffentlicht der KOK jährlich eine Auswertung des KOK-Datentools. Die KOK-Datenberichte stellen eine Ergänzung zu den statistischen Erhebungen der Strafverfolgungsbehörden dar und bilden eine zivilgesellschaftliche und menschenrechtsbasierte Perspektive auf das Thema ab.

Datenerhebung zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland – Bericht des KOK 2022

Der vierte KOK-Datenbericht ist im Oktober 2023 erschienen, die Datenauswertung bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.-31.12.2022.
Im Jahr 2022 wurden 269 neue Fälle von spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel im KOK-Datentool angelegt. 733 Fälle wurden für die Datenauswertung freigegeben. Die Mehrheit waren Betroffenen Frauen und Mädchen (88 Prozent). Etwa die Hälfte der Betroffenen (52 Prozent) stammten aus westafrikanischen Ländern, während sieben Prozent der Betroffenen aus Deutschland kamen. Zu den häufigsten Leistungen der Fachberatungsstellen zählten psychosoziale Beratung und Begleitung und Unterstützung Betroffener im Asylverfahren, bei behördlichen Angelegenheiten oder bei der Organisation von Leistungen zum Lebensunterhalt.

Der Bericht kann online als PDF eingesehen und heruntergeladen werden.

Datenerhebung zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland – Bericht des KOK 2021

Der dritte KOK-Datenbericht ist im Oktober 2022 erschienen, die Datenauswertung bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.-31.12.2021. Diese zweite menschenrechtsorientierte Auswertung von Daten, die eine wachsende Zahl von Mitgliedsorganisationen in der gemeinsam entwickelten Software bereitstellen, ermöglicht gerade auch mit Blick auf die sozial- und aufenthaltsrechtlichen Situationen Betroffener wichtige Einsichten und verweist damit evidenzbasiert und mittelbar auf politische Handlungsnotwendigkeiten. Im Berichtsjahr konnten verknüpfte Auswertungen vorgenommen werden, wodurch tiefere Einblicke in die Zusammenhänge zwischen den eingegebenen Daten gewonnen werden konnte. Dadurch werden auch tiefergehende Analysen möglich. Z.B. zu den Diskrepanzen der Einschätzung der Straftatbestände aus Sicht der FBS und der Zahl tatsächlich eingeleiteter Ermittlungs- und Strafverfahren.
Wichtige Ergebnisse werden auf einen Blick, übersichtlich und grafisch präsentiert. Der Bericht enthält auch einzelne Fallbeispiele.

Der Bericht kann online als PDF eingesehen und heruntergeladen werden.

Datenerhebung zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland – Bericht des KOK 2020/2021

Der zweite KOK-Datenbericht beinhaltet eine erste Auswertung des KOK-Datentools mit über 700 Fällen von Menschenhandel und Ausbeutung, die zwischen Januar 2020 und Ende Juni 2021 eingegeben wurden. Im Vergleich zu dem jährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Lagebild Menschenhandel zeigen sich deutliche Unterschiede, z.B. bei den Hauptherkunftsländern der Betroffenen. In dieser ersten inhaltlichen Auswertung wurden insbesondere folgende Fragen in den Blick genommen: Inwieweit haben Betroffene in Deutschland tatsächlich Zugang zu den ihnen nach internationalen Vorgaben und auch nach deutschem Recht zustehenden Opferrechten? Welche Unterstützungs-möglichkeiten stehen Betroffenen zur Verfügung und werden in Anspruch genommen? Wie kommen die Betroffenen zu den Fachberatungsstellen? Welche Straftatbestände liegen besonders häufig vor, in welchen Bereichen findet am häufigsten Ausbeutung statt? Es werden die Daten für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2021 herangezogen.

Der Bericht kann online als PDF eingesehen und heruntergeladen werden.

Defining the Gap: Datenerhebung zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland – der zivilgesellschaftliche Ansatz des KOK – Bericht des KOK 2020

Darin wurde zunächst der partizipative, zivilgesellschaftliche Ansatz der Datenerhebung des KOK vorgestellt, der den Fokus auf die soziale und rechtliche Lage der Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung legt. Insbesondere die internationalen und nationalen Entwicklungen der Menschenhandelspolitiken und die – vielfach problematische – Verstrickung von Datenpolitik, Migration und Menschenhandel werden in dem Bericht ausführlich diskutiert. Zudem stellt er die Entwicklung des KOK-Datentools vor, die von folgender Fragestellung geleitet und begleitet wurde: Wie können Daten erhoben und ausgewertet werden, die den Zugang zu Rechtsansprüchen für Betroffene dokumentieren und kritisch begleiten und gleichzeitig das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen und den Schutz der Vertraulichkeit durch die Berater*innen garantieren?

Der Bericht kann als online als PDF eingesehen und heruntergeladen werden.

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KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
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Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

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