Betroffene von Menschenhandel erleiden häufig sowohl physische Schäden, z.B. als Folge von Gewalt durch die Täter*innen, mangelnde Gesundheitsversorgung oder schlechte Verpflegung als auch psychische Schäden wie z.B. Traumatisierungen.
Vielen Betroffenen von Menschenhandel und von Arbeitsausbeutung wird ein Teil des Lohns oder häufig auch der gesamte Lohn für die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten (sei es in der Sexindustrie oder in auch in anderen Bereichen) nicht ausgezahlt.
Gleichzeitig erzielen die Täter*innen durch die Tätigkeiten, die Betroffene von Menschenhandel für sie ausüben, einen hohen Gewinn.
Unter Entschädigung wird der Ausgleich für einen entstandenen oder erlittenen Schaden verstanden. Entschädigungsleistungen können in Form von Schadensersatzleistungen, Schmerzensgeld oder durch Auszahlung von entgangenem Lohn erfolgen. Da die Betroffenen durch den Menschenhandel sowohl in materieller als auch in immaterieller Hinsicht großen Schaden erleiden, ist es wichtig, ihnen geeignete Rechtsbehelfe zu ermöglichen, damit sie nicht nur ihren Anspruch auf Lohn, sondern auch auf eine angemessene Entschädigung effektiv durchsetzen können. Obwohl in der Bundesrepublik die rechtlichen Grundlagen für die Entschädigung und die Auszahlung vorenthaltener Löhne gegeben sind, gibt es für die Betroffenen in der Praxis eine Reihe von Gründen, die sie an der Durchsetzung ihrer Rechte hindern. Mit diesen Themen hat sich die Machbarkeitsstudie "Menschenhandel in Deutschland-Die Menschenrechte der Betroffenen stärken" des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) und der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) (Autorinnen sind Dr. Petra Follmar- Otto und Heike Rabe) auseinandergesetzt, die im Juni 2009 veröffentlicht wurde. Sie kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass trotz bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen nur eine kleine Zahl der Betroffenen ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzen kann.
Um diese Situation für die Betroffenen zu verbessern, führte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in Kooperation mit der Stiftung EVZ das Projekt "Zwangsarbeit heute - Betroffene von Menschenhandel stärken" durch. Es startete am 2. Juni 2009 und lief drei Jahre. Ziel dieses Projektes stellte in erster Linie die Stärkung der Betroffenen dar, damit diese ihre Rechte eigenständig wahrnehmen können, sowie die (auch finanzielle) Unterstützung der Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.