Sexuelle Ausbeutung

Von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sind in Deutschland zum größten Teil Frauen betroffen, daher sprechen wir im Folgenden auch überwiegend von den betroffenen Frauen. Wir möchten aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch Männer und Trans*personen betroffen sein können.

Im Bereich Prostitution planen viele Frauen für eine begrenzte Zeit in Deutschland zu arbeiten, in der Hoffnung, schnell und viel Geld zu verdienen, um bald wieder zurückzukehren. Manche haben schon im Herkunftsland als Prostituierte gearbeitet, andere nicht. 

Einige der Frauen werden unter falschen Versprechungen in ihrem Herkunftsland angeworben, ihnen wird ein gut bezahlter Job, z.B. als Kellnerin in Aussicht gestellt. Sie werden bewusst getäuscht und ihnen wird verschwiegen, dass sie in der Prostitution arbeiten sollen. In Deutschland werden sie mit verschiedenen Mitteln zur Prostitution gezwungen.

Eine andere Gruppe von Frauen, die direkt für die Prostitution im Zielland angeworben werden, wird mit falschen Versprechungen zu Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten getäuscht. Ein großer Teil des Verdienstes muss an die Täter*innen abgeführt werden. Meist wird bei der Anwerbung eine sogenannte Vermittlungssumme von dem*der Täter*in veranschlagt, die angeblich schnell erwirtschaftet werden könne. Die Grenzen zwischen Arbeitsmigration und Menschenhandel sind oft fließend. Betont sei an der Stelle noch einmal, dass immer das Moment des Zwangs und der Täuschung hinzukommen muss. Zwang kann auch Schuldknechtschaft bedeuten, d.h. solange die Schulden für die ”Vermittlung” nicht abbezahlt sind, wird die Frau selbst oder ihre Familie zu Hause massiv bedroht.

Die meisten Frauen sind gezwungen, ein Doppelleben zu führen, d.h. die Familie weiß über ihre hiesige Tätigkeit nicht Bescheid. Die gesellschaftliche Tabuisierung findet somit ihre Entsprechung auch innerhalb der Familie. Ein großer Teil der Frauen ist weder über die ausländerrechtlichen Konsequenzen ihrer Handlungen informiert, noch über die harten Arbeits- und Lebensbedingungen. Oft sind die Etablissements heruntergekommen, die Arbeitsbedingungen gesundheitsschädigend. Viele Frauen arbeiten isoliert von der Außenwelt und können ihren Arbeitsplatz nur sehr selten verlassen. Hohe Kosten für die Zimmermiete, die Rechtsanwält*innen, die Händler*innen etc. verhindern den erhofften Verdienst. Ihre Rechtlosigkeit verbunden mit fehlenden Informationen und Sprachkenntnissen begünstigt die Ausbeutung. Illegalisiert hier zu arbeiten, heißt unter hohem Druck zu stehen, in ständiger Angst vor einer Polizeikontrolle bzw. Razzia.

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Prostitution nicht gleich Menschenhandel ist. In Deutschland gilt Prostitution seit 2002 nicht mehr als sittenwidrig und ist durch das ProstG gesetzlich geregelt. Diese zwei Bereiche sind zu trennen, denn nicht jede Frau/Person (Migrant*in oder nicht), die in der Prostitution arbeitet ist automatisch ein Opfer von Menschenhandel. Es gibt durchaus auch Frauen, die freiwillig und selbstbestimmt als Sexarbeiter*innen tätig sind. Diese Selbstbestimmungsrechte sollten geachtet werden.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de