GRETA (Group of Experts on Action Against Trafficking in Human Beings) ist ein Expert*innenausschuss bestehend aus 15 Personen, der die Umsetzung der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Länder in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Einsetzung von GRETA ist in Artikel 36 der Konvention vorgesehen. Die Evaluierung der Umsetzung der Europaratskonvention durch die Mitgliedstaaten ist ein Verfahren, das in mehreren Durchgängen stattfindet. Dabei fordert GRETA die Vertragsstaaten dazu auf, Berichte zur Umsetzung der Konvention, basierend auf einem vorab verschickten Fragebogen, einzureichen. Auf Grundlage von Berichten, Länderbesuchen und Gesprächen mit Regierungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen erstellt die GRETA dann Länderberichte mit spezifischen Analysen und Empfehlungen. Die überprüften Staaten haben die Möglichkeit, diese Berichte zu kommentieren. Die Empfehlungen in den Berichten sind aber nicht bindend.