Mit der Einführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten (ProstG) im Jahr 2001 wurde die Sittenwidrigkeit der Tätigkeit aufgehoben. Ziel war es, den kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution durch Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Ausübung der Prostitution den Boden zu entziehen. Sexarbeiter*innen wurde damit die Einklagbarkeit ihrer Löhne und der Zugang zu Sozialleistungen und Sozialversicherung erleichtert.