Psychosoziale Prozessbegleitung bezeichnet die Unterstützung und Begleitung besonders schutzbedürftiger Personen (insbesondere Betroffene von Sexual- und Gewaltdelikten) während eines Strafverfahrens. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Damit soll vor allem die individuelle Belastung der Betroffenen reduziert werden. Dies ist seit dem 1. Januar 2017 im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) geregelt. Zu den Anspruchsberechtigten gehören grundsätzlich auch Betroffene von Menschenhandel.