Im Hinblick auf das Asylbewerbeleistungsgesetz (AslybLG) gibt es zwei aktuelle Veränderungen:
1) Die Regelbedarfssätze von BezugsempfängerInnen im Bereich SGB II/ SGB XII und dem AsylbLG werden ab dem 01. Januar 2014 um rund 2,3 % steigen, so der Beschluss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in seiner Kabinettssitzung am 04.09.2013 (Drucksache 673/13). Der Anstieg liegt dabei über der Preissteigerungsrate von zuletzt 1,5% und ist begründet mit der Preisentwicklung von 70% und der Entwicklung der Nettolöhne von 30%.
2) PRO ASYL fordert erneut die Abschaffung des AslybLG. Angesichts der am 12. September 2013 veröffentlichten Statistik des Statistischen Bundesamts, wonach die Zahl der EmpfängerInnen mit einer Gesamtzahl von 165.244 Personen um 15% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sei, fordert PRO ASYL in seiner Pressemitteilung eine aktive Integrationspolitik für Asylsuchende. Nicht nur das bisher geltende Arbeitsverbot müsse endlich abgeschafft werden, so PRO ASYL, sondern das AsylbLG "als diskriminierendes Sondergesetz" als Ganzes - besonders vor dem Hintegrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, das die Leistungen für Asylsuchende für verfassungswidrig erklärt hat.
Die Menschenrechtsorganisation fordert stattdessen die Einbeziehung hilfsbedürftiger Personen in die normale Sozialhilfe sowie ein Integrationskonzept, das eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.