Der Erste Senat erklärt die „Sonderbedarfsstufe“, d.h. pauschale Kürzungen um zehn Prozent für Alleinstehende in Sammelunterkünften, für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 19.10.2022 entschieden, dass die Einstufung von alleinstehenden Erwachsenen, die in Gemeinschaftsunterkünften oder Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, in die Regelbedarfsstufe 2 verfassungswidrig ist. Die Entscheidung bezieht sich dabei auf § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), also die sogenannten Analogleistungen für Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, die sich bereits seit 18 Monaten in Deutschland aufhalten. Es sei empirisch nicht belegt, dass in den Unterkünften gemeinsam gewirtschaftet werde und es daher beim Einkaufen oder Haushalten zu Einsparungen käme, wie dies bei Paaren oder Bedarfsgemeinschaften angenommen wird.