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Bundesrat beschließt Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmer*innenrechten in der Fleischwirtschaft

Nachdem der Bundestag am 01.06.2017 das neue „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ im Schnellverfahren verabschiedete, beschloss nun auch der Bundesrat das Gesetz.

Ziel des Gesetzes ist es, die Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmer*innen zu schützen sowie die Umgehung der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu verhindern.

Arbeitgeber*innen werden unter anderem dazu verpflichtet, Arbeitsmittel, Schutzkleidung und persönliche Ausrüstung zu stellen und instand zu halten. Die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten wird durch die Einführung einer Pflicht zur täglichen Aufzeichnung der Arbeitsleistung verschärft. Zusätzlich wird es durch das sogenannte Aufrechnungsverbot unzulässig, Mietkosten von gestellten kostenpflichtigen Unterkünften vom Gehalt abzuziehen. Des Weiteren wird eine Haftungspflicht bezüglich der korrekten Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmen eingeführt, die Subunternehmen beauftragen. Das auftraggebende Unternehmen kann sich jedoch durch die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Haftung befreien.

Der vollständige Gesetzestext (ab Seite 66) ist hier zu finden.

Das Projekt „Faire Mobilität“ des DGBs veröffentlichte eine Einschätzung zu dem Gesetz, in der die neuen Regelungen grundsätzlich begrüßt werden. Die Einschätzung ist hier abrufbar.

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