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Bundestag berät über Reform des Sexualstrafrechts

Am 28.04.2016 fand die erste Lesung des Gesetzesentwurfs (18/8210) von Bundesjustizminister Maas zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung statt.

Fraktionsübergreifend vertraten alle Redner*innen, die am Donnerstag im Bundestag zu diesem Thema gesprochen haben, die Auffassung, dass es eklatante Schutzlücken im vorhandenen Strafrecht gebe und dass diese geschlossen werden müssten. Der Großteil der Redner*innen war weiterhin war der Ansicht, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf zwar in die richtige Richtung gehe, allerdings noch weitergehende Ergänzungen nötig seien. Insbesondere die Forderung, dass 'Nein' auch im Strafgesetzbuch wirklich 'Nein' heißen müsse, fand sowohl bei den Koalitionsparteien, als auch bei der Opposition viele Anhänger*innen.

Bereits im Vorfeld dieser ersten Lesung wurde von weiblichen Abgeordneten sowohl der Frauen Union der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Deutschlands (FU), als auch der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) ein Expert*innengespräch durchgeführt und eine gemeinsame Pressemitteilung herausgegeben. In dieser wird deutlich, dass der Gesetzesentwurf zweifelsohne „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“ sei, wie es dort wortwörtlich heißt, allerdings zu kurz greife. Noch immer käme es nicht auf den Willen des Opfers, sondern rein auf dessen Widerstandsfähigkeit an. Aus diesem Grund erklärten die Expert*innen einhellig, dass jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung, wie beispielsweise Grapschen oder sexuelle Handlungen, die aus einer Menschenmenge heraus erfolgen, unter Strafe gestellt werden müsse. 

Der Entwurf wurde im Anschluss an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Kommenden Herbst werden die Ergebnisse aus der Prüfung der Expert*innenkommission dem Bundestag vorgelegt.  

Die Beiträge der Abgeordneten sind im Protokoll ab S. 16387 zu lesen.

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