In einem kürzlich veröffentlichetem Policy Paper legt das Deutsche Institut für Menschenrechte dar, dass der Tatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB) im deutschen Strafgesetz geändert werden muss, um die Europaratskonvention gegen Gewalt gegen Frauen umzusetzen.
Derzeit bestehen menschenrechtliche Schutzlücken die geschlossen werden müssen.
Das policy paper kann hier eingesehen werden.