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Deutliche Entscheidung des Landgerichts Berlin (LG) wegen sexueller Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, versuchter Zwangsprostitution u.a. in die Datenbank eingestellt

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In seiner Entscheidung vom 19.06.2023 verurteilt das LG insgesamt drei Angeklagte wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Zwangsprostitution, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen und Bedrohung bzw. wegen Beihilfe zu hier genannten Straftatbeständen. Die Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten bis zu 2 Jahren, deren Vollstreckung alle zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Tatsache, dass sich zwischen der Nebenklägerin und dem Hauptangeklagten in den zwei Monaten vor der Tat eine Liebesbeziehung angebahnt hatte, berücksichtigt das LG in bedenklicher Weise strafmildernd. Nach mehrtätiger Vernehmung der Nebenklägerin kam es zu Geständnissen der Angeklagten und zu einer Verständigung (Deal). Die Angeklagten hatten an die Nebenklägerin während der Untersuchungshaft und der Hauptverhandlung insgesamt 22.000 EUR gezahlt.

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