Der BGH hebt in seinem Beschluss vom 17.01.2023 eine Verurteilung von zwei Angeklagten wegen Menschenhandels auf. Der Senat rügt die viel zu unzureichenden Feststellungen in der Urteilsbegründung zu den einzelnen Tatvarianten und macht Ausführungen zu den Voraussetzungen der Tathandlungen `Anwerben´, `Befördern´, ` Weitergabe´, `Beherbergung´, `Aufnahme´ sowie Ausführungen zur Gewerbsmäßigkeit.