In seiner Entscheidung vom 15.07.2021 hat der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren festgestellt, dass ein kategorischer Ausschluss nicht arbeitender Unionsbürger*innen, in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland, vom Zugang zu einer Krankenversicherung unionsrechtswidrig sei. Zwar bestehe kein Anspruch auf kostenfreie Versicherung, aber die Zugangsvoraussetzungen müssten verhältnismäßig sein