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Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unzulässigkeit des generellen Ausschlusses arbeitsloser EU-Bürger*innen vom Zugang zur Krankenversicherung in die DB eingestellt

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In seiner Entscheidung vom 15.07.2021 hat der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren festgestellt, dass ein kategorischer Ausschluss nicht arbeitender Unionsbürger*innen, in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland, vom Zugang zu einer Krankenversicherung unionsrechtswidrig sei. Zwar bestehe kein Anspruch auf kostenfreie Versicherung, aber die Zugangsvoraussetzungen müssten verhältnismäßig sein

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