In seiner Entscheidung vom 04.07.2017 verurteilt das LG den Angeklagten, der die Arbeiter für einen Stundenlohn zwischen 60 Cent und 3 Euro auf seinen Baustellen arbeiten ließ, wegen Betruges und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und neun Monaten