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Entscheidung des LG Saarbrücken in Verfahren um Ausbeutung rumänischer und bulgarischer Bauarbeiter in die Datenbank eingestellt

In seiner Entscheidung vom 04.07.2017 verurteilt das LG den Angeklagten, der die Arbeiter für einen Stundenlohn zwischen 60 Cent und 3 Euro auf seinen Baustellen arbeiten ließ, wegen Betruges und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und neun Monaten

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