In seinem nur teilweise positivem Urteil vom 06.05.2021 spricht das OVG einer vor häuslicher Gewalt aus der Ukraine nach Deutschland geflohenen Frau nur subsidiären Schutz zu.
Eine Flüchtlingsanerkennung lehnt das OVG mangels `sozialer Gruppe´ ab.
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In seinem nur teilweise positivem Urteil vom 06.05.2021 spricht das OVG einer vor häuslicher Gewalt aus der Ukraine nach Deutschland geflohenen Frau nur subsidiären Schutz zu.
Eine Flüchtlingsanerkennung lehnt das OVG mangels `sozialer Gruppe´ ab.