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FORUM MENSCHENRECHTE: Deutschland muss seine Menschenrechtspolitik in Genf erklären und zuhause umsetzen

FORUM MENSCHENRECHTE erwartet kritische Fragen an die Bundesregierung

Pressemitteilung FORUM MENSCHENRECHTE

Pressemitteilung des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Anhörung Deutschlands vor dem UN-Menschenrechtsrat:

Am 9. November muss Deutschland vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf erklären, wie es seine menschenrechtlichen Verpflichtungen im eigenen Land umsetzt. Das FORUM MENSCHENRECHTE (FMR) erkennt Fortschritte seit der letzten Überprüfung an, kritisiert aber menschenrechtliche Defizite in zahlreichen Politikfeldern.

Besonders die durch Pandemie und Inflation rasant gestiegene Armut in Deutschland wird von der Bundesregierung offenbar nicht als menschenrechtliches Problem wahrgenommen. „Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung teilen zwei Drittel des gesamten Vermögens unter sich auf, während über 16 Prozent der Menschen in Deutschland in Armut leben. Es fehlt eine Gesamtstrategie, die Menschen langfristig aus der Armut holt. Es braucht Regelsätze, die nicht länger Armutssätze bleiben und eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient", sagt Katrin Frank für das FMR. „Um zu verhindern, dass sich Ideologien der Ungleichwertigkeit immer weiter in der Gesellschaft ausbreiten, sind soziale und politische Teilhabe für alle Menschen unbedingte Voraussetzung.“

Das FORUM MENSCHENRECHTE kritisiert zudem die unzureichende Strafverfolgung von Hasskriminalität durch Polizei und Justiz. Während rassistische Gewalt und Hassverbrechen zunehmen, fehlt es den Behörden an Expertise, solche Gewalttaten zu erkennen und zu ahnden. „Auch Übergriffe gegen Journalist*innen nehmen offline und online zu. Überwachungsbefugnisse, die mit dem Recht auf Privatheit und journalistischem Quellenschutz nicht vereinbar sind, bestehen weiterhin“ erklärt Sophie von Waitz für das FMR. „Deutschland steht zudem vor der Herausforderung, Dissident*innen und Journalist*innen, die vor Verfolgung in ihren Herkunftsregionen geflohen sind, im deutschen Exil Schutz zu gewähren sowie grenzüberschreitende Übergriffe zu erkennen und einzudämmen“.

Das Recht auf Einheit der Familie ist für Schutzberechtigte unzureichend gewährleistet. Der Familiennachzug zu ihnen dauert oft mehrere Jahre, für subsidiär Schutzberechtigte ist der Familiennachzug seit 2018 kontingentiert. „Geflüchtete Kinder und ihre Familien gehören zusammen. Ehe und Familie stehen unter einem besonderen menschenrechtlichen Schutz. Deutschland muss endlich gesetzliche Erleichterungen auf den Weg bringen und das Verfahren durch eine Aufstockung der Ressourcen und eine Digitalisierung des Verfahrens erheblich beschleunigen“, fordert Franziska Vilmar für das FMR.

Hintergrund: Der UN-Menschenrechtsrat überprüft seit 2007 regelmäßig die Menschenrechtssituation in allen 193 UN-Mitgliedstaaten. Dies geschieht öffentlich und auf der Grundlage von Staatenberichten, Berichten der UN-Menschenrechtsgremien sowie Stellungnahmen von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NHRI) und Zivilgesellschaft. Ziel dieses Allgemeinen Periodischen Länderüberprüfung („Universal Periodic Review“, UPR) ist es, vor Ort Verbesserungen der Menschenrechtslage zu bewirken.

Deutschland wird am 9. November 2023 zum 4. Mal überprüft nach 2018, 2013 und 2009.

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