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Inkrafttreten Digital Services Act: Schutz vor digitaler Gewalt im Netz weiterhin lückenhaft

Am 17.2 ist der Digital Services Act in Kraft getreten. Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt die europaweite Regulierung digitaler Dienste und weist auf Lücken bei der Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen hin.

Shutterstock.com/#210669856/Andrey_Kuzmin

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) am 17. Februar 2024 als Meilenstein für eine einheitliche europaweite Regulierung digitaler Dienste. Das Gesetz zielt darauf ab, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen und einen gewaltfreien Diskurs in der demokratischen Gesellschaft zu fördern.

Falsche oder beleidigende Inhalte sollen künftig einfacher gemeldet werden können. Der djb betont jedoch, dass vor allem Frauen und Mitglieder der LGBTIQ*-Community von digitaler Gewalt betroffen sind. Durch den DSA werden jedoch weder die bestehenden Schutzlücken geschlossen noch die Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen verbessert.

So bleiben Umfang und Grenzen der Haftung weitgehend unverändert. Der Fokus liegt auf „systemischen Risiken“ von Plattformen, wobei spezielle Sorgfaltspflichten je nach Art und Größe der Dienste festgelegt werden. Kritisiert wird jedoch das Fehlen von Löschungsansprüchen, klaren Fristen für die Reaktion der Diensteanbieter*innen auf rechtswidrige Inhalte und einer klaren Definition dieser Inhalte.

Die fehlende Zustellungsbevollmächtigung im Inland für Nutzer*innen in Deutschland stellt einen Rückschritt im Vergleich zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dar. Die Vorsitzende der Kommission Digitales, Anke Stelkens, unterstreicht, dass Frauen im Netz häufig digital belästigt werden, was zu einem Rückzug und Einschränkungen der Meinungsbildung führt.

Der djb fordert daher die Schließung von Schutzlücken, insbesondere im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt, sowie die Umsetzung der Eckpunkte des Bundesjustizministers für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt vom April letzten Jahres.

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