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Interessantes Urteil des LG Itzehoe wegen gewerbsmäßiger Zwangsarbeit in DB eingestellt

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In seinem Urteil vom 01.06.2022 verurteilt das LG einen Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Zwangsarbeit. Der Angeklagte hatte den 19-jährigen Geschädigten zunächst gegen Entgelt als Fahrer beauftragt. Nach einem Unfallschaden am Fahrzeug begann er den Geschädigten in eine nicht näher nachvollziehbare „Schulden“-Spirale zu verwickeln, gegen die sich der Geschädigte nicht behaupten konnte und angebliche Schulden durch kostenlose Fahrdienste für den Angeklagten abarbeitete. Ein darüber hinaus in die Verurteilung einbezogener Sachverhalt betraf eine zulasten des Geschädigten begangene versuchte besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung, durch die der Angeklagte versucht hat, 8.000,00 Euro vom Geschädigten zu erlangen. Das LG verurteilt den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten. Als Kompensation für die überlange Verfahrensdauer (Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK) sieht es zwei Monate als vollstreckt an.

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