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Öffentliche Anhörung zum Thema Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung am Montag, 23. März 2015

Am Montag, den 23. März 2015 fand eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Bundestags zum Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (BT-Drucksache 18/4097) statt. Im Zentrum der Anhörung stand die Befragung von sieben Sachverständigen aus Praxis, Rechtswissenschaft und Strafverfolgungsbehörden, die den Gesetzentwurf kontrovers diskutierten. Eine Liste aller Sachverständigen findet sich hier.

Der KOK begrüßt geplante Änderungen in Bezug auf Betroffene von Menschenhandel. Vorgesehen ist zum einen die Verlängerungsmöglichkeit der Aufenthaltserlaubnis für Betroffene von Menschenhandel, die sich zu einer Zeug*innenaussage bereit erklären. In diesem Fall wird das eigene Ermessen der Behörde für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung durch eine Ersetzung von "kann" durch "soll" in § 25 Abs. 4a Satz 1 gestrichen. Darüber hinaus wird auch die Möchlichkeit desFamiliennachzuges (§ 29 Abs. 3 S. 1 AufenthG-E) eröffnet. 

Allerdings gibt es daneben auch noch einige Kritikpunkte, beispielsweise, dass die Erteilung des Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel nach wie vor an ihre Aussagebereitschaft geknüpft ist. Der KOK fordert weiterhin eine voraussetzungsfreie Sicherung des Aufenthalts. Dies gilt vor allem für Minderjährige Betroffene von Menschenhandel, die im Sinne der Kinderrechtskonvention eine eigene Ausgestaltung des Aufenthaltsrechts benötigen und deren Schutz auch durch den neuen Gesetzentwurf nicht ausreichend gewährleistet wird. Die Stellungnahme des KOK e. V. ist hier nachzulesen.

Neben dem KOK e.V. haben sowohl die EKD als auch Terre des Femmes, die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und der Deutsche Anwaltsverein die geplanten Änderungen im Bereich Menschenhandel begrüßt, aber auch ähnlichen Vorbehalt wie der KOK e. V. geäußert. Alle Stellungnahmen zum Gesetzentwurf können auf der Internetseite des Deutschen Bundestages nachgelesen werden. 

Abgesehen von einigen Verbesserungen für die Gruppe der Betroffenen von Menschenhandel sieht der Gesetzentwurf deutliche Verschärfungen für Migrant*innen vor, die von vielen Fachverbänden kritisiert werden (Pro Asyl, EKD, Jesuiten-Flüchtlingsdienst).

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