Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung über die Reform des Sexualstrafrechts beraten und abgestimmt.
Die Reform wurde einstimmig angenommen, damit wird ein seit langem von verschiedenen Verbänden geforderter Paradigmenwechsel hin zu dem Prinzip "Nein heißt Nein!" stattfinden.
Der KOK, der u.a. Mitglied des Bündnisses "Nein heißt Nein!" war, begrüßt diesen Pradgimenwechsel und die Verankerung dieses Grundsatzes im Strafrecht.
Nun ist es für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung nicht mehr ausschlaggebend, ob sich die Betroffene physisch gewehrt hat oder Gewalt angewendet wurde. Künftig sollen alle sexuelle Handlungen gegen den "erkennbaren Willen" einer anderen Person unter Strafe fallen.
Der "erkennbare Wille" muss dabei laut Begründung entweder ausdrücklich verbal oder konkludent, beispielsweise durch Weinen oder Abwehrhandlungen, ausgedrückt werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung "Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung"
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Weitere Informationen folgen in Kürze.