Das Verwaltungsgericht Köln spricht mit Urteil vom 07.04.2021 einer wegen häuslicher Gewalt aus Aserbaidschan geflohenen Frau die Flüchtlingsanerkennung wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung zu.
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Das Verwaltungsgericht Köln spricht mit Urteil vom 07.04.2021 einer wegen häuslicher Gewalt aus Aserbaidschan geflohenen Frau die Flüchtlingsanerkennung wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung zu.