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Positives Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.01.2021 in Datenbank eingestellt

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Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 14.01.2021 über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines unbegleiteten Minderjährigen aus der Europäischen Union. Im Ergebnis legt der EuGH Art. 6 Abs. 1 RL 2008/115/EG in Verbindung mit Art. 5a RL 2008/115/EG (sog. Rückführungsrichtlinie) und Art. 24 Abs. 2 GRC so aus, dass die Mitgliedstaaten vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber unbegleiteten Minderjährigen eine umfassende und eingehende Beurteilung der Situation der Minderjährigen vornehmen und dabei das Wohl des Kindes gebührend berücksichtigen müssen. Die Mitgliedstaaten müssen sich vergewissern, dass für Minderjährige eine geeignete Aufnahmemöglichkeit im Rückkehrstaat zur Verfügung steht. Auch eine Anhörung der Minderjährigen, über die Bedingungen im Rückkehrstaat muss stattfinden. Das Alter der Minderjährigen darf für die Prüfung nicht das alleinige Kriterium sein. Im zu entscheidenden Fall hat der niederländische Staat keine Prüfung der Aufnahmemöglichkeiten und keine Anhörung über die Bedingungen im Rückkehrstaat vorgenommen. Die Prüfung und Anhörung hätte möglicherweise zur Folge gehabt, dass dem unbegleiteten Minderjährigen ein regulärer Aufenthaltstitel hätte erteilt werden müssen. Stattdessen bestand die niederländische Praxis bis dato darin, auf den Eintritt der Volljährigkeit zu warten, um die dann Volljährigen abschieben zu können, was laut EuGH mit der Rückführungsrichtlinie nicht vereinbar ist.

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