Anlässlich des kürzlich veröffentlichten Gesetzesentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) fordert der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - KOK e.V. die Bundesregierung auf, das Recht auf Asyl nicht weiter einzuschränken und schutzsuchenden Personen eine menschenwürdige Unterstützung und Versorgung zukommen zu lassen.
Der KOK e.V. kritisiert das geplante Gesetz zur Asylverfahrensbeschleunigung (Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze).
Es ist auf Grund der aktuellen Lage verständlich, dass Handlungsdruck auf Seiten der Bundesregierung besteht. Aus Sicht des KOK e.V. darf es jedoch keine Lösung sein, im Eilverfahren zum Teil drastische Verschärfungen der geltenden Gesetze durchzusetzen. Insbesondere die geplanten Kürzungen der Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es steht zu befürchten, dass die geplante Regelung eine große Anzahl von Flüchtlingen ohne staatliche Unterstützung und notwendige Versorgung lassen wird und dadurch den Druck auf ehrenamtliche Strukturen weiter erhöht. Schutzsuchende Menschen haben ein Recht auf Unterstützung. Es kann nicht sein, dass die Reaktion auf steigende Flüchtlingszahlen darin besteht, kurzerhand Leistungen zu kürzen und das Recht auf Asyl weiter einzuschränken, wenn eigentlich jahrelange Versäumnisse und Sparmaßnahmen für die Engpässe mitverantwortlich sind.
Wir bitten daher die Bundesregierung dringend um eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes unter ernsthafter Einbeziehung der Beurteilung durch Expert*innen aus der Zivilgesellschaft. Ein überstürztes Gesetzgebungsverfahren, das eine inhaltlich fundierte Beteiligung der Zivilgesellschaft unmöglich macht, versäumt die Gelegenheit wertvolle Hinweise und Alternativvorschläge aus der Praxis und Wissenschaft zu erhalten.
Der Entwurf wird auch von anderen Verbänden scharf kritisiert, z.B. von Pro Asyl.