Die Angeklagten hatten im großen Stil Bulgaren mit Scheinwerkverträgen für 4-5 € statt wie für Leiharbeit vorgesehen 12 € arbeiten lassen. Wegen Verjährung wurden sie vom LG mit Urteil vom 17.10.2017 freigesprochen. Der Gewinn in Höhe von 10 Mio., bzw. 70.000 €, den sie durch die illegale Beschäftigung erlangten, wurde jedoch eingezogen.