Aktuelles im KOK

Umfangreiche Entscheidung des LG Oldenburg zur illegalen Beschäftigung bulgarischer Arbeiter in der Fleischverarbeitung in die Datenbank eingestellt

Die Angeklagten hatten im großen Stil Bulgaren mit Scheinwerkverträgen für 4-5 € statt wie für Leiharbeit vorgesehen 12 € arbeiten lassen. Wegen Verjährung wurden sie vom LG mit Urteil vom 17.10.2017 freigesprochen. Der Gewinn in Höhe von 10 Mio., bzw. 70.000 €, den sie durch die illegale Beschäftigung erlangten, wurde jedoch eingezogen.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky