Das VG Karlsruhe stellt in seinem Urteil vom 15.11.2023 fest, dass gegen eine nigerianische Klägerin mit deutschem Kind keine Abschiebeandrohung ergehen darf, wenn dem der europarechtlich gewährte Schutz der Familieneinheit und des Kindeswohls entgegenstehe, weil eine Trennung der Kernfamilie drohe und die zeitnahe Wiederherstellung der Familieneinheit im Herkunfts- oder anderem Staat nicht möglich sei.