Wesentliche Neuerungen sind die Aufnahme einer Vermutungsregel, die Aufnahme psychischer Gewalt und Stalking in die Entschädigungstatbestände und die vollständige Gleichstellung ausländischer Staatsangehöriger*innen mit deutschen Betroffenen. Dennoch wird Menschenhandel lediglich im Kapitel 2 Abschnitt 2 (Entschädigungstatbestände) §13 (2) (Opfer von Gewalttaten) erwähnt. Somit gilt Menschenhandel fortan als schwerwiegender Tatbestand psychischer Gewalttat und Betroffene haben expliziten Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung. Das Gesetz selbst soll erst am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Der KOK e.V. hat gemeinsam mit bff, ado und VBRG eine Stellungnahme zum Gesetz veröffentlicht.