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Wahl der Expert*innengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels GRETA

Die Expert*innengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels GRETA, welche die Anwendung des „Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels“ überprüft, hat am 4.11.2016 13 neue Mitglieder gewählt. Laut Artikel 36 des Vertrages werden die Kandidat*innen unter den Staatsangehörigen der Vertragsstaaten ausgewählt und vom Ausschuss der Vertragsparteien gewählt. Hierbei soll auf eine Ausgewogenheit der Geschlechter, eine ausgewogene geographische Verteilung sowie auf multidisziplinäres Fachwissen geachtet werden. Die genauen Regeln zu dem Wahlvorgang sind in der Resolution CM/RES(2013)28 festgelegt. Die Amtszeit der neu gewählten Expert*innen beginnt am 01.01.2017, dauert vier Jahre und kann maximal einmal verlängert werden. Für Deutschland standen drei Kandidatinnen zur Wahl, welche schließlich auf Helga Gayer (BKA) fiel. Wir gratulieren Frau Gayer ganz herzlich zur Wahl.

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