In zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 26.05.2021 und 09.03.2022 werden in Strafverfahren wegen Vergewaltigung bzw. sexuellen Missbrauchs ergangene Adhäsionsaussprüche aufgehoben, da die Anträge der Nebenklagevertretungen jeweils den gesetzlichen Anforderungen inhaltlich nicht gerecht wurden.