LG Berlin, Urteil vom 4.3.2019
Aktenzeichen (518 KLs) 255 Js /64/18 (52/18)

Stichpunkte

Entscheidung im Strafverfahren wegen Zwangsprostitution; Vater zwingt Söhne zur Prostitution; Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten; Ausführungen zur von südosteuropäischen Familien netzwerkartig organisierten Prostitution minderjähriger Jungen

Zusammenfassung

Das Landgericht (LG) verurteilt den Angeklagten wegen schwerer Zwangsprostitution, sexuellen Missbrauchs Jugendlicher und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten.

Der Mann hatte seine beiden 13 und 14-jährigen Söhne vom Frühjahr 2017 bis Herbst 2018 zur Prostitution gezwungen. In einem Berliner Park wurden die Jungen von ihren Vätern, die aus derselben Gegend stammten und durch Verwandtschaft oder Freundschaft miteinander verbunden waren, zur Prostitution gezwungen.

Der Angeklagte war mit seinen Söhnen nach Deutschland gekommen und lebte mit ihnen und anderen Menschen aus ihrem Heimatort in Abrisshäusern oder Baracken. Die Jungen schickte er in den Park zur Prostitution, wobei er sie auch telefonisch überwachte. Das eingenommene Geld mussten sie bei ihm abliefern. Da die Jungen kein Deutsch konnten und außer den Personen aus dem Täterumkreis keine sozialen Kontakte hatten, konnten sie sich der Situation nicht entziehen.

Nachdem es bei der Polizei vermehrt zu Hinweisen auf sich zum Sex anbietende Minderjährige kam, wurden in dem Park verstärkt Kontrollen durchgeführt, bei denen die Jungen aufgegriffen und in Obhut, bzw. zum Kindernotdienst gebracht wurden.

Für den älteren Sohn wurde ein Vormund bestellt und er wurde nach Spanien gebracht, um eine Rückkehr zum Vater zu erschweren. Der Jüngere entfernte sich aus dem Kindernotdienst, in den er gebracht wurde, sein weiterer Aufenthalt ist unbekannt.

 

Siehe auch: LG Berlin 25.06.2019, LG Berlin 29.07.2019

 

Entscheidung im Volltext:

lg_berlin_04_03_2019_1 (PDF, 1,9 MB, nicht barrierefrei)

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