LG Berlin, Urteil vom 25.6.2019
Aktenzeichen (508 KLs) 255 Js 33/19 (8/19)

Stichpunkte

Entscheidung im Strafverfahren wegen Zwangsprostitution; Vater zwingt Sohn zur Prostitution; Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten

Zusammenfassung

Das Landgericht (LG) verurteilt den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, schwerer Zwangsprostitution und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten.

Der Angeklagte war mit einem Landsmann und seinen beiden jüngsten Söhnen nach Deutschland gekommen, wo bereits zwei weitere Söhne waren, um zu arbeiten. Da sie keine Arbeit fanden, bettelten sie zunächst. Ab Anfang September schickte der Angeklagte seinen 12-jährigen Sohn dann zur Prostitution in einen Berliner Park, in dem bereits   andere Kinder und Jugendliche aus seiner Heimatregion von ihren Vätern zur Prostitution gezwungen wurden.

Der Angeklagte nutzte dabei die Abhängigkeit seines Sohnes aus, der kaum Deutsch sprach oder verstand und weder über finanzielle Mittel noch über soziale Kontakte außerhalb des Täterumfeldes verfügte.

Nachdem es aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung vermehrt zu polizeilichen Kontrollen kam, bei denen der Sohn jedes Mal, wenn er angetroffen wurde, dem Kindernotdienst in Obhut gegeben wurde, von wo er aber immer wieder entwich, wurde er Ende September unter Vormundschaft der Berliner Jugendhilfe gestellt, in deren Obhut er sich seitdem befindet.

 

Siehe auch: LG Berlin vom 04.03.2019 und LG Berlin vom 29.07.2019

 

Entscheidung im Volltext:

lg_berlin_8_strafkammer_25_06_2019 (PDF, 574 KB, nicht barrierefrei)

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