Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Arbeitseinheit des deutschen Zolls. Die Hauptaufgabe der FKS ist die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung durch Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). So kann die FKS u.a. Personenbefragungen durchführen und Geschäftsunterlagen prüfen. Durch das 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zusätzliche Befugnisse erhalten, u.a. auch eine erweiterte Prüfungs- und Ermittlungskompetenz für die Bekämpfung von Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft.