Glossar

Frauenhandel

Der KOK hatte sich bei seiner Entstehung im Jahr 1999 entschieden, den Begriff Frauenhandel dem des Menschenhandels vorzuziehen, da dieser Begriff wesentlich weiterreichte als die deutsche Gesetzgebung den Straftatbestand des Menschenhandels damals fasste. Bis 2005 war lediglich Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung im Strafgesetzbuch (StGB) erfasst. Die Fachberatungsstellen hatten aber schon immer auch mit Fällen von Arbeitsausbeutung oder Ausbeutung in der Ehe zu tun, die von der juristischen Definition von Menschenhandel nicht erfasst wurden. Daher entschieden sie sich, den Begriff Frauenhandel zu verwenden um die ganze Bandbreite der in ihrer Praxis vorkommenden Ausbeutungsformen zu erfassen. In Folge der gesetzlichen Änderungen des StGB, durch die nun die verschiedenen Ausbeutungsformen erfasst sind, wird heute im KOK von Menschenhandel gesprochen.

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KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
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