Ausbeutung von Betteltätigkeiten ist als eine Form des Menschenhandels, der Zwangsarbeit und der Arbeitsausbeutung im Strafgesetzbuch erfasst (§ 232, 232b, 233).
Dabei werden Personen, die sich in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Zwangslage befinden oder auf Grund ihres Aufenthalts in einem fremden Land hilflos sind dazu gebracht, zu betteln. Sie müssen dabei ihre Einnahmen zu großen Teilen oder vollständig abgeben. Häufig werden sie überwacht und kontrolliert und werden daran gehindert, die Betteltätigkeit aufzugeben.