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KOBRA zur Forderung nach dem Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiterinnen von Fachberatungsstellen

I. P r o b l e m a u f r i s s:

1. Menschenhandel

Menschenhandel i.S.d. §§ 180b, 181 StGB ist ein Problem wachsenden Ausmaßes, welches auch auf internationaler Ebene zunehmend wahrgenommen wird. So wurde im Dezember 2000 in Palermo die UN-Konvention zur Bekämpfung der transnational Organisierten Kriminalität mit einem Zusatzprotokoll zur Vorbeugung und Bekämpfung des Handels mit Menschen unterzeichnet. Eine Forderung des Zusatzprotokolls ist die Ergreifung entschiedener Maßnahmen in Herkunfts- Transit- und Zielländern zur Strafverfolgung der Täter und zum Schutz der Opfer.

Deutschland, als langjähriges Zielland, hat diese Konvention unterzeichnet. Laut Lagebild des Bundeskriminalamtes stieg die Zahl der polizeilichen Ermittlungsverfahren von 257 im Jahr 1999 auf 321 im Jahre 2000. Dem Hellfeld steht grade in diesem Deliktsbereich ein beträchtliches Dunkelfeld gegenüber. Dies findet seine Ursache darin, dass Menschenhandel ein sogenanntes Kontrolldelikt darstellt, das nicht durch die Opfer selbst zur Anzeige gebracht, sondern durch Kontrollen der Polizei bekannt wird.

Bekämpfung des Menschenhandels durch effektive Strafverfolgung setzt daher einen entsprechenden Ermittlungsschwerpunkt voraus. Menschenhandelsverfahren sind jedoch besonders zeit- und personalintensiv und bringen erhebliche Beweisprobleme mit sich, was häufig zu einem Ausweichen auf andere, leichter beweisbare Tatbestände wie Zuhälterei und Verstöße gegen das Ausländergesetz führt. Dies wird dem Unrechtsgehalt der Tat jedoch nicht gerecht. Zudem lassen sich die wahren Täterstrukturen und Tatzusammenhänge so nicht erhellen, und eine Bekämpfung des Menschenhandels ist nicht zu erreichen. (...)

KOBRA-Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Frauenhandel, Postfach 4762, 30047 Hannover, Tel.: 0511/7011517, Fax: 0511/7011369, email:phoenix.e.v.@t-online.de

Die vollständige Stellungnahme von Theda Kröger hier

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