Der aktuelle Entwurf enthält aus Sicht des KOK e.V. einige begrüßenswerte Änderungen, aber auch Punkte, deren Überarbeitung der KOK dringend anregen möchte.
Der KOK begrüßt beispielsweise die Einführung von Gerichtsdolmetscher, als sehr bedenklich hingegen erachtet der KOK die Vorschläge zur gemeinschaftlichen Nebenklagevertretung und regt dringend deren Streichung an. Der KOK regt auch an eine Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Berater*innen in spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel herbeizuführen.
Die komplette Stellungnahme steht als Download zu Verfügung.