Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner sehr umfassenden Entscheidung von 2013 fest, dass Absprachen im Strafverfahren nur dann zulässig sind, wenn sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hierbei sind insbesondere die Transparenz- und Dokumentationspflichten zu beachten. In einer Entscheidung vom Januar 2015 stellt es nochmals fest, dass Letztere dem Schutz aller Verfahrensbeteiligter vor einer `Geheimjustiz´dienen.