Am 25.11.2011 wurde das 2. Richtlinienumsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 26.11.2011 in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien ( u.a. der so genannten Rückführungsrichtlinie und der so genannten Sanktionsrichtlinie).
Eine wichtige Änderung betrifft die, von NGOs seit langem geforderte, Erhöhung der Bedenk- und Stabilisierungsfrist von vorher einem Monat auf nun mindestens drei Monate.
Zu weiteren Inhalten des Gesetzes sowie Kritikpunkten des KOK verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 27.06.2011.