Berlin, 14.05.2025 – Am 16.05.2005 wurde das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels von den Vertragsstaaten unterzeichnet – ein Meilenstein für die menschenrechtliche Verankerung des Themas in Europa. Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. nimmt das zwanzigjährige Jubiläum zum Anlass, auf anhaltende Defizite in der Umsetzung hinzuweisen und die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern.
Die Expert*innengruppe GRETA (Group of Experts on Action Against Trafficking in Human Beings) evaluiert regelmäßig die Umsetzung der Europaratskonvention und veröffentlicht Länderberichte mit Analysen und Empfehlungen. Sowohl diese Berichte als auch die Erfahrungen aus der Praxis der Fachberatungsstellen zeigen deutlich:
„Viele Betroffene von Menschenhandel können ihre in der Konvention benannten Rechte in der Praxis in Deutschland nicht wahrnehmen – sei es wegen fehlender Informationen, bürokratischer Hürden oder mangelnder struktureller Voraussetzungen“, sagt Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK. „Besonders in Anbetracht aktueller migrationspolitischer Entwicklungen braucht es dringend Fortschritte, um Betroffene ohne deutsche Staatsbürgerschaft zu schützen.“
Der KOK fordert im Einklang mit der Konvention seit Langem die Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel.
Die Konvention betont darüber hinaus die zentrale Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der Unterstützung Betroffener.
„Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel (NAP), den die Bundesregierung vor Kurzem beschlossen hat, bietet eine Chance, dem nachzukommen. Mit dem NAP können Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren im Sinne der Europaratskonvention gefestigt und Unterstützungsstrukturen langfristig abgesichert werden.“, betont Radostina Frevert-Todorova, Vorstandsfrau des KOK. „Gut vernetzte, handlungsfähige und ausreichend ausgestattete Beratungs- und Unterstützungsangebote sind entscheidend für die Durchsetzung der Rechte von Betroffenen.“
75 Jahre Deutschland im Europarat – Anspruch und Realität
Im Jahr 2025 feiert Deutschland auch 75 Jahre Mitgliedschaft im Europarat, einer Institution, die sich für die Sicherung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Europa einsetzt. Deutschland trägt dabei eine besondere Verantwortung – auch bei der Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel.
Gerne werden Interviews für interessierte Medienvertreter*innen vermittelt.
V.i.S.d.P.: Sophia Wirsching
Rückfragen an: Charlotte Kunath, presse(at)kok-buero.de