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200 Empfehlungen für Deutschland im UPR-Verfahren

Am 25.04.2013 hat sich Deutschland zum zweiten Mal der Universellen Periodischen Staatenüberprüfung (UPR) vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf gestellt. Der Beauftragte für Menschenrechte und humanitäre Hilfe beim Auswärtigen Amt, Markus Löning, leitete die deutsche, 18-köpfige Delegation.

Das seit dem Jahr 2007 bestehende UPR-Verfahren dient der Überprüfung der Menschenrechtslage in den einzelnen Staaten und ist ein wichtiges Instrument, um diese weltweit zu verbessern und die Umsetzung von Menschenrechten voranzubringen.

2013 beteiligten sich 96 Staaten am UPR-Verfahren, von denen Deutschland insgesamt 200 Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage erhalten hat (siehe Webcast der UN). Die wichtigsten Empfehlungen bezogen sich auf die verstärkte Bekämpfung von Rassismus in Deutschland,  auf die vollständige Beachtung der Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden, auf bessere Maßnahmen gegen Menschenhandel und Schutzmaßnahmen für die Betroffenen sowie auf die Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz von WanderarbeiterInnen. Alle Empfehlungen können in dem vollständigen Bericht über die Sitzung nachgelesen werden.

Auf der nächsten Sitzung des UN-Menschenrechtsrates Mitte September 2013 will die Bundesregierung über die Umsetzung der erhaltenen Empfehlungen berichten.

Der Nationale Bericht Deutschlands, der Ende Januar 2013 beim UN-Menschenrechtsrat eingereicht wurde, kann hier heruntergeladen werden.

Ausführliche Informationen zum Ablauf des UPR-Verfahrens incl. aller relevanter Dokumente bietet das Deutsche Institut für Menschenrechte.

Zudem ist die gesamte UPR-Dokumentation zu Deutschland des Hochkommissariats für Menschenrechte hier abrufbar.

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