Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/29/EU hat die Bundesregierung ihren Entwurf für ein drittes Opferrechtsreformgesetz (BT-Drs. 18/4621) angenommen. Durch dieses Gesetz sollen u.a. die Informationsrechte von Verletzten bei Anzeigeerstattung erweitert werden. Die Richtlinienumsetzung wird zudem genutzt um Psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern.
Der KOK hatte im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme erarbeitet; die aktualisierte Kurzversion finden Sie hier.