Das VG Sigmaringen lehnt in seiner bedenklichen Entscheidung vom 15.02.2023 die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine von Menschenhandel betroffene Nigerianerin ab. Das Gericht setzt sich mit der umstrittenen Frage der Einordnung der Rückkehrerinnen als `soziale Gruppe´ auseinander und lehnt diese im Ergebnis ab. Das VG ist der Ansicht, die Verfolgung zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung im Rahmen des organisierten Menschenhandels stelle keinen tauglichen Verfolgungsgrund dar. Letztlich begründet es die Ablehnung aber auch mit der seiner Ansicht nach fehlenden Gefährdung der Frau im Falle der Rückkehr.