Anfang März ist das im November vom Bundesrat beschlossene Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes in Kraft getreten. Somit fallen Betroffene mit Aufenthaltstiteln nach § 25 Abs. 4a AufenthG (Opfer von schweren Straftaten wie Menschenhandel) und § 25 Abs. 4b AufenthG (Opfer von Straftaten im Zusammenhang mit illegaler Arbeitsausbeutung) gänzlich aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG heraus. Bedürftige Betroffene haben nunmehr die Möglichkeit höhere Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zu beantragen und Unterstützung für, zum Beispiel, psychotherapeutische Betreuung zu erhalten.
Der KOK begrüßt diese Änderungen und bringt dies auch in einer letztes Jahr veröffentlichten Pressemitteilung zum Ausdruck.