Der KOK veröffentlicht den aktuellen Bericht der Rechtsprechungsdatenbank für den Zeitraum 2022–2024. Die Vorschriften der für Menschenhandel und Ausbeutung relevanten §§ 232 ff. Strafgesetzbuch (StGB) sowie §§ 180a, 181a StGB wurden zuletzt 2016 umfassend reformiert. Schon früh gab es Kritik an den Gesetzesänderungen und ihrer Wirksamkeit, die bis heute anhält.
Im Fokus der Auswertung des Berichtszeitraums steht die gerichtliche Auslegung der einschlägigen Strafrechtsnormen. Durch die Analyse relevanter Entscheidungen, die in der Rechtsprechungsdatenbank veröffentlicht wurden, wird deutlich, dass die Judikative zwar durch höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung der Normen und damit zur Rechtssicherheit beitragen möchte. In der Praxis bleibt die Anwendung der Normen jedoch von großer Unsicherheit geprägt.
Die Rechtsprechungsdatenbank erweist sich als unverzichtbares Instrument, um die fortlaufende Rechtsentwicklung in diesen sensiblen Bereichen nachvollziehbar und transparent darzustellen. Sie liefert wertvolle Einblicke in praxisrelevante Anwendungsprobleme und macht damit deutlich, wo politische und gesetzgeberische Nachsteuerungen nötig sind. Diese Erkenntnisse sind besonders wichtig für eine evidenzbasierte Politikgestaltung, die auf Probleme in der Strafrechtspraxis reagieren muss.