Aktuelles im KOK

Auswirkungen des Covid-19 auf die Asylpolitik (Aktualisierung: 09.04.2020)

Stellungnahme des Sonderbeauftragten für die Bekämpfung des Menschenhandels der OSZE

Der Sonderbeauftragte für die Bekämpfung des Menschenhandels der OSZE, Valiant Richey, veröffentlichte am 02.04. eine Stellungnahme über die Notwendigkeit, die Bekämpfung des Menschenhandels in dieser Krisenzeit zu verstärken. Die negativen Folgen der Corona-Krise werden unverhältnismäßig stark von den Schwächsten der Gesellschaft getragen. Die Menschenhändler*innen versuchen, ihre Einnahmen durch größere Gewalt oder neue Formen der Ausbeutung zu erhalten. Dazu käme, dass die Aufmerksamkeit durch die Konzentration der Ressourcen auf die Belange der öffentlichen Gesundheit abgelenkt sei. Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung bewege sich zunehmend online, wo die Täter die Kontrolle über die Betroffenen, insbesondere Frauen und Mädchen, verstärken können. Für Kinder, die potenziell mehr Zeit online verbringen, besteht ein größeres Risiko des Cybergrooming.
Der Sonderbeauftragte warnt vor der stärkeren Rekrutierung durch Menschenhändler*innen, da immer mehr Menschen in einer wirtschaftlichen Notlage landen. Aus diesem Grund sei es wichtig, dass die Regierungen Zugang zu Gesundheitsversorgung und sämtlichen Sozialleistungen garantieren.

Schutzsuchende an deutschen Grenzen

In der Regierungskonferenz vom 27.03. erklärte das Bundesinnenministerium, dass es keine Anweisung an die Bundespolizei gäbe, Asylbewerber*innen an der Grenze generell abzuweisen. Eine individuelle Prüfung der Notwendigkeit von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen fände unabhängig von der Staatsangehörigkeit, bei allen Personen die nach Deutschland einreisen wollen, statt.

Stellungnahme zur Situation an den EU Außengrenzen und die Europäische Asylpolitik

Das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Griechische Nationale Menschenrechtskommission, die Institution des Ombudsmanns für Menschenrechte von Bosnien und Herzegowina und die Ombudsfrau der Republik Kroatien nehmen gemeinsam Stellung zur „Situation an den EU Außengrenzen und die zukünftige Europäische Asylpolitik“. Die zunehmende Externalisierung und Verschiebung der europäischen Migrations- und Asylpolitik an die Grenzen fördert neue Gewalt gegen Schutzsuchende, und untergräbt europäische Menschenrechtswerte.
Mit Blick auf Deutschlands EU-Ratspräsidentschaft ab Juli 2020, soll eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEA), die EU und ihre Mitgliedsstaaten zu tatsächlicher Anwendung von Menschenrechtspolitik an den Außengrenzen verpflichten. Dazu fordern die vier Menschenrechtsinstitutionen u.a. Maßnahmen wie ein transparentes und unabhängiges Monitoring der Menschenrechtssituation an den Grenzen, einen effektiven Verteilungsmechanismus, und die Abschaffung menschenrechtswidriger Transitzonen an den Außengrenzen. Freiheitsentzug als Standartverfahren im Umgang mit Schutzsuchenden dürfe nicht mehr toleriert werden.

Zurückweisungen von Asylsuchenden an der türkisch-griechischen Grenze: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestags

In einem Gutachten vom 31. März 2020 zum Thema „Push-Backs an der türkisch-griechischen Grenze im Lichte des Völkerrechts“, befindet der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Bundestags, dass die Asylpolitik Griechenlands mit dem Völkerrecht kaum vereinbar ist. Neben dem gewaltsamen Umgang mit Schutzsuchenden seitens der Grenzschützer, wird vor allem das Zurückweisungsverbot missachtet. Es liegt keine legale Möglichkeit vor, Asylbegehren vortragen zu können. Im Hinblick auf das Völkerrecht folgert der WD: „Die ständige Rechtsprechung des EGMR zu den positiveobligations(Gewährleistungsverpflichtungen) sowie die Auslegungsmaxime der ‚praktischen Wirksamkeit‘ (effet utile) der EMRK-Rechte legen es nahe, eine Verpflichtung Griechenlands dahingehend anzunehmen, reguläre Grenzübergänge zu öffnen, um einen effektiven Zugang zu einem individuellen Asylverfahren faktisch zu ermöglichen.“

Zahl der Infizierten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Ankerzentren

Laut den Ergebnissen einer Recherche des Mediendienstes Integration gibt es bundesweit, zum Stichtag 07.04., in Erstaufnahmeeinrichtungen und Ankerzentren 250 mit Covid-19 infizierte Geflüchtete. Diese werden getrennt von anderen Bewohner*innen untergebracht. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden die Infizierten in speziell dafür eingerichteten Unterkünften untergebracht.

Publikation „Praxishinweise zur aktuellen Aussetzung von Dublin-Überstellungen und Überstellungsfristen auf Grund der Corona-Pandemie“

Die Organisationen Equal Rights Beyond Borders e.V. und PRO ASYL e.V,. veröffentlichten am 08.04. „Praxishinweise zur aktuellen Aussetzung von Dublin-Überstellungen und Überstellungsfristen auf Grund der Corona-Pandemie“. Dabei berichten die Autor*innen, dass trotz der offiziellen Mitteilung des BAMF, wonach alle Dublin-Überstellungen von und nach Deutschland vorübergehend ausgesetzt werden, bekommen viele Betroffene entsprechende Schreiben.
Die Praxishinweise sollen Berater*innen und Rechtsanwender*innen helfen, die Konstellationen, die aktuelle Überstellungsaussetzungen betreffen würden, zu identifizieren.

Mehrsprachige Informationen über das Corona-Virus

Allgemeine und niedrigschwellige Informationen zum Thema Corona stellen auch „Die Johanniter“ in verschiedenen Sprachen bereit.

 

Die Meldungen vom KOK mit Schwerpunkt Covid-19 und Asylpolitik im Monat März können Sie hier lesen. 

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