Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, legte am 19.07.2023 ein Grundlagenpapier mit insgesamt 19 Vorschlägen über Maßnahmen für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor. Ataman will die in § 1 AGG festgehaltenen Diskriminierungsmerkmale um die Merkmale Staatsangehörigkeit, sozialer Status und familiäre Fürsorgeverantwortung erweitern. Des Weiteren soll der Anwendungsbereich in § 2 AGG auf staatliches Handeln ausgeweitet werden, damit auch Ämter, Polizei und Justiz höheren Maßstäben unterliegen. Auch sollen die Klagemöglichkeiten für Betroffene von Diskriminierung durch ein Verbandsklagerecht, das Antidiskriminierungsstellen eine Klagemöglichkeit einräumt, und eine Verlängerung der Fristen auf 12 Monate deutlich erleichtert werden. Ataman sieht im deutschen Antidiskriminierungsgesetz eines der schwächsten in Europa und fordert ein Antidiskriminierungsrecht, das europäischen Standards entspricht. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die Schließung von Schutzlücken, eine Verbesserung des Rechtsschutzes und die Ausweitung des Anwendungsbereichs bereits festgehalten.